Nach der geltenden Ehrenordnung sind zu ehren:

  • Deutsche Meisterschaften, 1. - 6. Platz
  • Bayerische Meisterschaften, 1. - 3. Platz
  • Mannschaftsmeister, 1. - 3. Platz von den Bayerischen Meisterschaften aufwärts
  • Bezirksmeister der Schützen, der Leichtathleten, im Schwimmen, im Sportkegeln, im Tennis, im Schach, im Ringen und der anderen Sportarten
  • Bezirks- und Kreismeister im Mannschaftssport (Fußball, Handball, Tischtennis, Sportkegeln usw.)
  • Fußball- und Handballspieler, sowie Schiedsrichter die 500 oder mehr Spiele absolviert haben
  • Tanzsport ab A-Klasse. Im Einzelfall wird hiervon abgewichen, soweit dies angebracht erscheint
  • Inhaber eines Bezirks-, Landes- oder Deutschen Rekords
  • Deutsche Schülermeister und Schülervizemeister, Bayer. Schülermeister und Schülervizemeister oder Schülermannschaftsmeister
  • Träger des Bayerischen oder Deutschen Sportabzeichens mit der 25. oder jeder weiteren 5. Wiederholung
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