Nach der geltenden Ehrenordnung sind zu ehren:
- Deutsche Meisterschaften, 1. - 6. Platz
- Bayerische Meisterschaften, 1. - 3. Platz
- Mannschaftsmeister, 1. - 3. Platz von den Bayerischen Meisterschaften aufwärts
- Bezirksmeister der Schützen, der Leichtathleten, im Schwimmen, im Sportkegeln, im Tennis, im Schach, im Ringen und der anderen Sportarten
- Bezirks- und Kreismeister im Mannschaftssport (Fußball, Handball, Tischtennis, Sportkegeln usw.)
- Fußball- und Handballspieler, sowie Schiedsrichter die 500 oder mehr Spiele absolviert haben
- Tanzsport ab A-Klasse. Im Einzelfall wird hiervon abgewichen, soweit dies angebracht erscheint
- Inhaber eines Bezirks-, Landes- oder Deutschen Rekords
- Deutsche Schülermeister und Schülervizemeister, Bayer. Schülermeister und Schülervizemeister oder Schülermannschaftsmeister
- Träger des Bayerischen oder Deutschen Sportabzeichens mit der 25. oder jeder weiteren 5. Wiederholung